Verkaufen

auf dem Villacher Stadtflohmarkt...

Liebe Flohmarkt-Verkäufer,

wir freuen uns sehr, Sie auf unserem Flohmarkt in der Stadt Villach begrüßen zu dürfen. Um uns allen einen schönen, erlebnis- und erfolgreichen Flohmarkttag zu ermöglichen, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

Flohmarktbeginn

Der Flohmarkt beginnt ab Mitte September um 7 Uhr (bis Anfang April danach 6 Uhr). 1 Standplatz entspricht 2 Parkplätzen. Der Aufbau ist erst nach Platzzuweisung gestattet. Die Teilnahme erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Bei Regen entfällt der Flohmarkt.
Info und Anmeldung: 0664 1975052
Anrufzeiten: Montag bis Samstag 8:00 bis 19:00 Uhr

Der Flohmarkt ist kein Markt im Sinne der Gewerbeordnung

– es dürfen verkauft werden: Handgefertigte kunstgewerbliche Gegenstände, handgefertigte Töpfer-, Korbflechter- und Holzschnitzerzeugnisse, Kunstgegenstände geringeren Wertes, antiquarische Gegenstände (Bücher, Schriften, Schallplatten, Musikkassetten und Fotos), Altwaren kleineren Ausmaßes, gebrauchte Textilien, gebrauchte Schuhe, alte Münzen und Mineralien sowie div. gebrauchte Haushaltsartikel wie Geschirr, Bilder, Ziergegenstände, Musikinstrumente etc. Waren, deren Verkauf an eine entsprechende Gewerbeberechtigung gebunden ist, können jedoch nur von den mit der entsprechenden Gewerbeberechtigung versehenen Gewerbetreibenden feilgehalten werden.

Verkauf der Ware

Der Anbieter verkauft seine Ware direkt und auf eigene Verantwortung. Dabei sind die gesetzlichen Regeln, wie z.B. zum Urheberrecht und des Jugendschutzes einzuhalten. Der verkauf von Waffen, Munition, Kriegsmarterial ist untersagt! Der Veranstalter ist nicht verpflichtet dies zu überprüfen. Bei offensichtlichen Verstößen behält er sich jedoch vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Für einen sicheren Ablauf

Um einen sicheren und erfolgreichen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, bitten wir Sie, den Anweisungen der Flohmarkt-Crew Folge zu leisten. Sollten Sie Hilfe benötigen, so steht Ihnen unsere Flohmarkt-Crew selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Hunde müssen auf dem Gelände an die Leine.

Um die Standgebühr

Um die Standgebühren weiterhin moderat gestalten zu können, bitten wir Sie, Ihren Standplatz so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben, d.h. ohne herumliegendes Gerümpel, Müll oder sonstige Verunreinigungen zu hinterlassen. Anfallender Müll ist bitte wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen. Zuwiderhandlungen müssen leider entsprechend geahndet werden.

Fremdwerbung

Jegliche Fremdwerbung auf unseren Märkten ist ohne unsere Zustimmung strikt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Strafe und Marktverbot geahndet.